Die Therapiekosten sind abhängig von der ärztlich verordneten Tarifklasse (meistens T3) und der Anzahl der Therapieeinheiten (in der Regel 10). Die Dauer der Therapie kann je nach Störungsbild und Mitarbeit variieren.
Folgende Tarifklassen sind möglich:
- Tarif 1 (T1): 30 Minuten – 25 Minuten Therapie, 5 Minuten Vor- und Nachbereitungszeit ohne Patient/Patientin
- Tarif 2 (T2): 45 Minuten – 35 Minuten Therapie, 10 Minuten Vor- und Nachbereitungszeit ohne Patient/Patientin
- Tarif 3 (T3): 60 Minuten – 45 Minuten Therapie, 15 Minuten Vor- und Nachbereitungszeit ohne Patient/Patientin
Da ich als Wahllogopädin (freiberufliche Therapeutin ohne Kassenvertrag) tätig bin, sind die Kosten zur Gänze bei mir zu begleichen. Nach Begleichen der monatlich ausgestellten Honorarnoten, können Sie diese bei Ihrer Krankenkasse gesammelt zur Kostenrückerstattung einreichen. Dafür benötigen Sie
- den ärztlichen Verordnungsschein,
- alle Originalrechnungen sowie
- eine Zahlungsbestätigung.
Die verschiedenen Krankenkassen haben im Bereich der logopädischen Therapie unterschiedliche Krankenkassentarife und daher varriert Ihr Selbstbehalt. Grundsätzlich können Sie mit 50-60 % Rückerstattung rechnen, je nachdem wo Sie versichert sind. Beachten Sie, dass die Therapiekosten auch oft von Zusatzversicherungen refundiert werden. Nähere Informationen erhalten Sie von Ihrem Sozialversicherungsträger sowie von Ihrer optionalen Zusatzversicherung.
Weiters ist anzumerken, dass einige Krankenkassen die chefärztliche Bewilligungspflicht für die Kostenrückerstattung abgesetzt haben. Dies gilt nicht für die SVS sowie für die KFA Salzburg. Sollten Sie bei einer der beiden Krankenkassen versichert sein, so übernehme ich gerne die Einholung der Bewillung für Sie. Achten Sie bitte darauf, dass die erste ärztliche Verordnung bei der ersten KFA-Bewilligung von einem Facharzt ausgestellt wird.
Workshops gelten als präventive Arbeit und erfordern keine ärztliche Verordnung. Sie können daher auch nicht bei der Krankenkasse eingereicht und rückerstattet werden.